Allgemeine Geschäftsbedingungen
der my-e-car GmbH

gültig ab 15.02.2022

§ 1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung als Kunde* der my-e-car GmbH (Abschluss des Kundenvertrages) und regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der my-e-car GmbH (my-e-car) und ihren Kunden, hinsichtlich der Überlassung von Fahrzeugen und Zubehör zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing.

my-e-car behält sich vor, jederzeit Fahrzeuge zu verlegen und/oder Standorte zu schließen.

Diese AGB nehmen Bezug und gelten in Verbindung mit Veröffentlichungen oder über das Internet bekanntgemachte Regelungen zur  CarSharing-Nutzung bei my-e-car, wie der Entgeltordnung und sonstigen kundenrelevanten Regelungen.

§ 2 Gültigkeit und Dauer des Kundenvertrags

Der Kundenvertrag tritt mit seiner Unterschrift bzw. mit der erfolgreich abgeschlossenen Online-Anmeldung in Kraft. Er wird auf unbefristete Zeit geschlossen.

§ 3 Juristische Personen als Kunde (Geschäftskunde)

Ist der Kunde eine juristische Person (Geschäftskunde), so hat der Geschäftskunde der my-e-car eine oder mehrere natürliche Personen (Nutzungsberechtigte) zu benennen, die im Namen und auf Rechnung des Geschäftskunden Fahrzeuge und Zubehör buchen und/oder nutzen können. Der Geschäftskunde hat sicherzustellen, dass die Nutzungsberechtigten über die AGB in Kenntnis gesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten haben gegenüber dem Geschäftskunden zu versichern, dass sie die Bestimmungen dieser AGB anerkennen und beachten. Der Geschäftskunde hat sicherzustellen, dass Nutzungsberechtigte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Geschäftskunde steht für alle Handlungen der Nutzungsberechtigten ein. Der Geschäftskunde haftet für Verschulden seiner Nutzungsberechtigten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für eigenes Verschulden. Der Geschäftskunde muss jederzeit nachweisen können, welcher seiner Nutzungsberechtigten das Fahrzeug gelenkt hat.

§ 4 Kündigung und Beendigung des Kundenvertrags

Der Kundenvertrag kann vom Kunden jederzeit ohne Wahrung von Fristen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Zustellung via Telefax oder E-Mail ist zulässig. Zum Wirksamwerden der Kündigung ist die Rückgabe der allenfalls ausgehändigten Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte und ggf. die Rückgabe von den von my-e-car entliehenen Gegenständen/Fahrzeugzubehör zwingend erforderlich. my-e-car kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich, ohne vorherige Ankündigung und ohne Wahrung von Fristen kündigen. Dieses Recht besteht insbesondere nach zwei durch den Kunden verursachten Unfällen innerhalb von drei Monaten oder bei vertragswidrigem Gebrauch eines Fahrzeugs durch den Kunden, sowie dessen Beauftragte nach §3.

§ 5 Bedingungen für die Fahrberechtigung, gültige Fahrerlaubnis, Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

Fahrberechtigt sind alle Kunden die einen gültigen Kundenvertrag mit der my-e-car abgeschlossen haben und ihre aktuell gültige Anschrift und Zahlungsmittel hinterlegt haben, sowie Beauftragte nach § 3, die vom Kunden schriftlich gemeldet wurden. Der Kunde, bzw. seine Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, bei jeder Fahrt seine/ihre gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei endgültigem oder vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, my-e-car unverzüglich über den vom Wegfall oder der Einschränkung seiner Fahrerlaubnis oder der Fahrerlaubnis der Nutzungsberechtigten zu informieren. my-e-car ist berechtigt sich die gültige Fahrerlaubnis vom Kunden oder Nutzungsberechtigten (gem. § 3) vorzeigen zu lassen.

Eine Person, die nicht Kunde oder Beauftragter im Sinne des § 3 ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Gestattet der Kunde einem nicht berechtigten Fahrer das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, so dass der Kunde gegenüber my-e-car für die daraus entstehenden Schäden haftet, die durch sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.  Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch my-e-car angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.

§ 6 Kaution

my-e-car ist berechtigt zu Vertragsbeginn eine Kaution zu verlangen. Die Kaution dient als Sicherheit für Forderungen gegen den Kunden. Die Kaution wird dem Kunden nach Beendigung des Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet.

Die Kaution wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen die gegen den Kunden bestehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel zurückerstattet. my-e-car kann Forderungen gegen den Kunden mit der Forderung des Kunden auf Rückzahlung der Kaution verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung aller Forderungen Gebrauch machen.

§ 7 Zugangsmittel

Jeder Kunde erhält bei Abschluss des Kundenvertrags ein Zugangsmittel zu den Fahrzeugen. Zugangsmittel sind elektronische Zugangskarten mit persönlicher Geheimzahl. Zugangsmittel bleiben Eigentum von my-e-car. Weitere Zugangsmittel erhalten Geschäftskunden nach Bedarf. Zugangsmittel dürfen nicht ohne Zustimmung von my-e-car an Dritte weitergegeben werden. Diese sind so aufzubewahren, dass Unberechtigte nicht in ihren Besitz kommen können. Persönliche Zugangsdaten (Kundennummer, PIN, o. ä.) dürfen weder auf den Zugangsmitteln vermerkt sein noch in anderer Weise zusammen mit den Zugangsmitteln aufbewahrt werden. Der Verlust der Zugangsmittel ist my-e-car unverzüglich unter Angabe der Umstände des Verlustes schriftlich mitzuteilen. Für den Ersatz verlorener Zugangsmittel bezahlt der Kunde eine Entschädigung gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl oder die Nutzung von Fahrzeugen von nicht berechtigten Dritten ermöglicht wurde. Die Ersatzpflicht kann sich bei verlorenen Schlüsseln auch auf den Austausch von Schlössern und die Neuanfertigung von Schlüsseln erstrecken. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war.

§ 8 Buchungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug vor jeder CarSharing-Nutzung entsprechend der Veröffentlichungen und Regelungen von
my-e-car unter Angabe des Nutzungszeitraums zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Die bei der Online-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Steht dem Kunden zu Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ohne Zusatzkosten auf ein anderes Fahrzeug von my-e-car umzubuchen oder die Fahrt kostenfrei zu stornieren. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. Ausgleichszahlungen für die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs regelt die zu diesem Zeitpunkt gültige Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de.

Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist eine Straftat. my-e-car behält sich für diese Fälle vor einen Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet.

§ 9 Nichtabholung

Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs im Buchungszeitraum, ist my-e-car berechtigt eine Entschädigung gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass durch die Nichtabholung keine oder niedrigere Kosten entstanden sind.

§ 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel

Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von my-e-car in der Mängelliste (Bordhandbuch) im Auto eingetragen sind, müssen unmittelbar vor Fahrtantritt an my-e-car gemeldet und vom Kunden im Kundenprotokoll (Bordhandbuch) vermerkt werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von my-e-car zulässig, die nicht unbillig verweigert wird. Gründe einer Verweigerung sind insbesondere Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Mängelliste vornehmen. Für bei Fahrtantritt vorsätzlich nicht dokumentierte und nicht gemeldete Mängel, Schäden und Verunreinigungen haftet der Kunde, der das Fahrzeug zuletzt genutzt hat, wenn aufgrund der unterbliebenen Anzeige my-e-car ein Schaden entstanden ist und der Kunde dies zu vertreten hat. Der Nachweis des Nichtverschuldens steht ihm frei. Der Kunde haftet jedoch dennoch in diesem Falle, wenn aufgrund der unterbliebenen Anzeige  ein Haftender nicht mehr gefunden werden kann.
Fahrzeuge vom my-e-car sind entweder mit Ganzjahresreifen oder im Wechsel mit Sommer- und Winterreifen ausgestattet. Der montierte Reifentyp wird bei der Buchung angezeigt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang aktuelle Verkehrshinweise in unserer Region (z.B. Befahrung der B317 nur mit Winterausrüstung oder Ketten erlaubt).

§ 11 Benutzung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands

Der Kunde darf das Fahrzeug ohne gesonderte Erlaubnis nur in folgenden Länder benutzen: Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

§ 12 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe

Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine bestehende Buchung kann jederzeit während der Mietdauer verlängert werden, sofern es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, bezahlt der Kunde eine Verspätungsgebühr gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de.

§ 13 Behandlung der Fahrzeuge, Nutzungsbeschränkungen

Das Fahrzeug ist sorgfältig, fachgerecht und schonend zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Wir empfehlen, insbesondere zur eigenen Sicherheit, bei längeren oder mehrtägigen Fahrten die Betriebsflüssigkeiten (Scheibenwasser) und den Luftdruck in den Reifen an einer Tankstelle zu kontrollieren. Auftretende Gefahren- und Störungsmeldungen des Kfz im Armaturenbrett sind zu beachten. Nähere Informationen sind dem im Handschuhfach befindlichen Kfz-Handbuch zu entnehmen, alternativ steht unsere Kundenzentrale telefonisch zur Verfügung.

Der Mieter hat bei Benutzung von maut- und gebührenpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen.

Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe innerhalb der Buchungszeit von selbst verursachten Verschmutzungen und Abfall zu befreien. In den Fahrzeugen von my-e-car gilt absolutes Rauchverbot. Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur in geeigneten Transportbehältnissen im Fahrzeug mitgenommen werden. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug auf unbefestigten Wegen und Flächen, im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Motorsport, Autocorso, Straßenumzug, Demonstration, usw.) zu nutzen. Im Zweifel besteht die Pflicht, vor der Buchung eine Ausnahmeerlaubnis einzuholen. Außerdem ist die Nutzung für Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder anderer gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, untersagt. Die Fahrzeugnutzung ist verboten für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, sowie wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (siehe StVO).

§ 14 Tanken/Laden

Die Kraftstoff-/Ladekosten sind in den Nutzungsentgelten bereits enthalten. Es dürfen nur Kraftstoffe mit der im Fahrzeug hinterlegten DKV Karte getankt werden, die für das Fahrzeug zugelassen ist. Das Betanken mit sogenannten „Premium“-Kraftstoffen ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung berechnet my-e-car eine Pauschale, gemäß der zum Zeitpunkt der Betankung geltenden Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de. E-Fahrzeuge können an allen Standorten der Energiedienst und dessen Roaming-Partnern mit dem am Fahrzeugschlüssel angebrachten Chip geladen werden. Ladungen/Betankungen bei sonstigen Dritten werden dem Kunden nicht rückvergütet.

§ 15 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Diebstählen, Reparaturen

Ein Diebstahl des Fahrzeuges ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Wir empfehlen bei unklaren Unfallsituationen bzw. größeren Schäden den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen. Für diesen Fall entfällt ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung der Polizei bis zum Abschluss der Unfallaufnahme die Berechnung der Nutzung an den Kunden. Für die nach einem Unfall abgegebenen Erklärungen, wie z.B. Haftungsübernahmen, Schuldanerkenntnisse und vergleichbare Erklärungen haftet der Kunde selbst und hat keine Bindungswirkung gegenüber my-e-car.

Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung – und im Namen – von my-e-car in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. my-e-car trägt die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Nach einem Unfall, Schaden, Defekt oder Diebstahl hat der Kunde unverzüglich einen Unfallbericht auszufüllen und my-e-car zukommen zu lassen.

§ 16 Rückgabe des Fahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn

(a) das Fahrzeug in sauberem und betriebsbereitem Zustand ist;

(b) das Fahrzeug an der Ladesäule angeschlossen und der Ladevorgang gestartet ist (Anzeige im Fahrzeuge und an der Säule);

(c) das Fahrzeug korrekt verriegelt an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist. Bei nicht ordnungsmäßiger Rückgabe behält sich
my-e-car vor, dem Kunden Kosten gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de zu belasten. Kann das Fahrzeug nicht verriegelt oder an die Ladesäule angeschlossen werden aus Gründen, die der Kunden nicht zu vertreten hat, ist my-e-car sofort zu verständigen.

§ 17 Änderung/Stornierung einer Buchung

Buchungen können bis 24 Stunden vor Nutzungsantritt unentgeltlich storniert werden, danach gelten die Stornierungskosten gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de. Änderungen der Buchung sind jederzeit möglich, sofern es nicht zu Überschneidungen mit Buchungen von anderen Nutzern kommt.

§ 18 Versicherungen

Alle Fahrzeuge von my-e-car sind haftpflicht-, teil- und/oder vollkaskoversichert. Verursacht der Kunde einen Schaden, der einen Versicherungsfall darstellt, hat er eine Selbstbeteiligung, ein Bearbeitungsentgelt und den entstandenen Nutzungsausfall zu bezahlen, deren Höhe sich aus der Entgeltordnung ergibt, die zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls gilt. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt.

§ 19 Haftung von my-e-car

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen. my-e-car haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet my-e-car bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

Bei nur fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und dem Zweck des Vertrages ergeben, haftet my-e-car nur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. My-e-car übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der my-e-car oder Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde haftet während der Mietzeit der my-e-car gegenüber für den Untergang des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Mietzeit entstehen, soweit der Kunde oder der jeweilige Nutzungsberechtigte diese zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.

Bei Vereinbarung einer Haftungsreduzierung haftet der Kunde pro Schadenfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Kunde haftet auch bei Abschluss einer Haftungsreduzierung in vollem Umfang für alle Schäden, die bei Benutzung des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei Nutzung des Fahrzeuges zu unerlaubten Zwecken entstehen. Hat der Kunde sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und seine Obliegenheiten aus der Regelung zum Verhalten im Schadenfall verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt, es sei denn, die Obliegenheitsverletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Verursacht der Kunde den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Bei vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Kunde ebenfalls uneingeschränkt.   

§ 20 Haftung von Kunden, Vertragsstrafen

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag oder den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verletzt hat. Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden, sowie verkehrs- und betriebssicher, soweit es für den Kunden erkennbar ist, sein. Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Übermäßige Verschmutzungen, die deutlich über einer gewöhnlichen Nutzung liegen, sind durch den Kunden zu beseitigen. Abfälle usw. sind mitzunehmen. Erfolgt dies nicht und ist dadurch eine Sonderreinigung durch my-e-car erforderlich, werden dem Kunden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt. Der Kunde hat diesbezüglich das Handeln der Nutzungsberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten.

Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten.

Hat der Kunde seine Haftung durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung dennoch in allen Fällen des Vorsatzes und in den Fällen bestehen, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden oder Nutzungsberechtigten führen. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung haftet der Kunde in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist my-e-car mithin berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Kunde haftet ferner auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Bestimmungen oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Kunden bzw. Nutzungsberechtigten zu erfüllenden Obliegenheit ist my-e-car berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, der Kunde haftet mithin in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Abweichend von den Bestimmungen der beiden vorgenannten Sätze besteht keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Dies gilt aber nicht, soweit die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Eine vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz durch die Fahrzeugversicherung stellt der Kunde my-e-car von Forderungen Dritter frei.

Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Kunde das Fahrzeug überlässt (gem. §3), verursachen. Der Kunde stellt my-e-car von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von my-e-car erheben. Die Kosten von my-e-car für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde my-e-car keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann my-e-car von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de erheben.

Der Kunde ist verpflichtet, my-e-car die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands in Rechnung stellen.

Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die my-e-car aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist my-e-car berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen. Für die Fremdnutzung der Ladechips/Tankkarte haftet der Kunde auf vollen Schadensersatz, solange er nicht einen Diebstahl gegenüber my-e-car angezeigt hat. Die Anzeige des Verlusts der Lade-/ Tankkarte hat unverzüglich zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preisliste für Zusatzleistungen auf my-e-car.de, wenn er ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt. Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Soweit my-e-car nicht haftet, stellt der Kunde my-e-car auf Verlangen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Diese Regelungen gelten sowohl für den Kunden als auch für den berechtigten Fahrer, wobei eine vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.

§ 21 Rechnung, Entgelt, Lastschrift, Zahlungsverzug

Der Kunde erhält die monatliche Rechnung über die Fahrzeug-Nutzungen im Regelfall bis zur Mitte des auf die Nutzungen folgenden Monats. Die Entgelte werden gemäß der zum Nutzungsende gültigen Preisliste auf my-e-car.de berechnet. Soweit diese Entgelte pauschalierten Ersatz für zusätzlichen Aufwand darstellen, bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Aufwandes offen. Die Monatsrechnung wird bei Privatkunden der Kreditkarte belastet, in Ausnahmefällen mittels Lastschriftverfahren. Bei Geschäftskunden erfolgt die Abrechnung per Lastschriftverfahren oder Rechnung. my-e-car gibt dem Kunden 10 Arbeitstage nach Erhalt der Monatsrechnung diese schriftlich zu beanstanden. Wird der eingezogene Betrag von der Bank rückbelastet, und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt der Kunde die Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr. Bei Zahlungsverzug oder Rückbuchungen ist my-e-car berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben.

§ 22 Nutzungssperre

Bei wiederholten Vertragsverletzungen kann my-e-car nach vorheriger Abmahnung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen, die Zugangsmittel zu den Fahrzeugen einziehen oder sperren. Vertragsverletzungen können z.B. sein: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Zahlungsverzug, Verstöße gegen die AGB. Dauer und Gründe der Sperre sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Eine Nutzungssperre berechtigt my-e-car zur Kündigung gemäß § 4.

§ 23 Quernutzung

Der Kunde kann auf seine Rechnung Fahrzeuge von anderen CarSharing-Partnern (CSP) buchen. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den mit den jeweiligen vom CSP vereinbarten Preisen und Bedingungen, die den Veröffentlichungen oder den per Internet bekanntgemachten Regelungen des CSP zu entnehmen sind.

Der Kunde stellt my-e-car von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, es sei denn diese wurden von my-e-car schuldhaft verursacht.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Quernutzung benötigten Daten zwischen my-e-car und den CSPs auf elektronischem Wege ausgetauscht werden.

Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die in den Veröffentlichungen oder per Internet bekanntgemachten Regelungen genannt sind.

Die Leistungen aus einer Quernutzung werden durch my-e-car in Rechnung gestellt.

my-e-car übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen Dritter, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von my-e-car entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden.  Reklamationen sind direkt an Dritte zu richten.

§ 24 Dienstleistungen Dritter

my-e-car kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Kundenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein:
a) das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), b) das Bereitstellen von Fahrzeugen, c) die Kundendatenverwaltung, d) die Abrechnung der Fahrten des Kunden, die Rechnungserstellung und die Kreditkartenabrechnung. Näheres ist den Veröffentlichungen oder den per Internet bekanntgemachten Regelungen zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann my-e-car den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und – falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde – vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden.

§ 25 Datenschutz

my-e-car erfasst nur die unbedingt notwendigen personenbezogenen Daten (Adress-, Führerschein- und Kreditkartendaten) und verhindert, dass unbefugte Zugang zu den Daten haben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten durch my-e-car oder beauftragte Dritte zur Ausführung des Kundenvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

my-e-car darf bei Anfragen von Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden ohne richterliche Anordnung nur Name und Adresse weitergeben. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straf- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet, Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen.

Persönliche Bewegungsdaten mit den Fahrzeugen der CSP werden nur erfasst zum Zweck der Abrechnung. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§16) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter allerdings berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

Der Kunden kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. Falls my-e-car oder der Kunde Leistungen Dritter nach § 23 oder § 24 in Anspruch nimmt, ist my-e-car berechtigt, Dritten zur Erledigung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten des Kunden weiterzugeben, wenn dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Ansonsten ist my-e-car nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. Der Kunde kann seine persönlichen Daten jederzeit berichtigen, sperren oder löschen oder dies veranlassen.

§ 26 Änderungen von AGB

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige kundenrelevante Regelungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Kunde von my-e-car in ihrem Angebot besonders hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn er mit der Änderung nicht einverstanden ist. Die Kündigung bedarf der Textform.

27 Salvatorische Klausel und Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Veröffentlichungen oder per Internet bekanntgemachten Regelungen, Entgeltordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die generelle Gültigkeit der AGB nicht.

§ 28 Gerichtsstand und Rechtswahl

Der Gerichtsstand ist das für Lörrach zuständige Amts- oder Landgericht, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einschlägigen Verweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.

[*Aus Gründen besserer Lesbarkeit wird der Text auf die Verwendung von männlichen Formen beschränkt.]